Im nachfolgenden Interview unterhalten wir uns mit Tom, einem Datenschutzbeauftragten in einem mittelständischen Unternehmen, über den Einsatz von ZERTURIO in seiner täglichen Berufspraxis.
Hallo Tom, kannst Du dich bitte zum Einstieg kurz vorstellen?
Tom: Hallo, ich bin Tom. Ich bin Datenschutzbeauftragter in einem Großhandelsunternehmen mit klassischem Außendienst.
Worin bestand bisher für dich als DSB die größte Herausforderung?
Tom: Die Kolleginnen und Kollegen regelmäßig in den Bereichen Datenschutz und Datensicherheit zu unterweisen, wie es zum Beispiel die DSGVO vorschreibt, war in der Vergangenheit alles andere als einfach. Urlaub, Krankheit oder ein wichtiger Kundentermin machten es fast unmöglich, alle regelmäßig an einen Tisch bzw. in eine Schulung zu bekommen.
Und wie sieht das heute aus?
Mit ZERTURIO haben alle in der Firma zeit- und ortsunabhängig Zugriff auf die wichtigsten Schulungen zu Datenschutz und Datensicherheit.
Über die Benutzerverwaltung sehe ich auf einen Blick, wer welche Schulungen absolviert hat, und über die Schulungsverwaltung kann ich die entsprechenden Schulungen zuweisen, zum Beispiel wenn neue Mitarbeitende ins Unternehmen einsteigen.
Und wenn mich der Chef nach dem Schulungsstand im Unternehmen fragt, kann ich ihm über ZERTURIO per Mausklick eine aktuelle Übersicht zur Verfügung stellen.
Dein Fazit zum Einsatz von ZERTURIO ?
Am meisten profitiere ich von der Online-Schulungsplattform von ZERTURIO, denn ich muss mich nicht mehr um das leidige Thema Terminplanung Datenschutzschulung kümmern. Als Datenschutzbeauftragter im Unternehmen werde ich damit meinen in der DSGVO vorgegebenen Aufgaben gerecht, die Kolleginnen und Kollegen in alle wichtigen Themen des Datenschutzes zu unterweisen. Darüber hinaus deckt ZERTURIO auch den Bereich Datensicherheit ab, der natürlich auch bei uns im Unternehmen eine immer größere Bedeutung erhält. Stichwort Phishing, Stichwort Ransomware.
Über das Management Dashboard habe ich den Schulungsstand im Unternehmen jederzeit im Blick, kann unter Umständen eingreifen, wenn Schulungen noch nicht absolviert sind, und bin darüber hinaus jederzeit in der Lage, den Nachweis zum Schulungsstand zu erbringen – gegenüber der Geschäftsleitung oder natürlich auch externen Aufsichtsbehörden.
Vielen Dank für das Gespräch.