Seit gestern gelten für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Personalwesen klare Grenzen. Der vom EU-Parlament verabschiedete EU AI Act verbietet ab sofort KI-Anwendungen, die Menschen aufgrund Ihrer Eigenschaften bewerten bzw. einordnen.
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Seit gestern gelten für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Personalwesen klare Grenzen. Der vom EU-Parlament verabschiedete EU AI Act verbietet ab sofort KI-Anwendungen, die Menschen aufgrund Ihrer Eigenschaften bewerten bzw. einordnen.