Die Details zur Schulungspflicht sind in Artikel 4 der KI-VO (englisch: EU Artificial Intelligence Act) festgehalten.
Artikel 4 KI-VO: Was steht drin?
Artikel 4 besagt im Wortlaut: „Die Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen, wobei ihre technischen Kenntnisse, ihre Erfahrung, ihre Ausbildung und Schulung und der Kontext, in dem die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, sowie die Personen oder Personengruppen, bei denen die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, zu berücksichtigen sind.“ )Quelle: Verordnung (EU) 2024/1689)
Schulungspflicht: Welche Unternehmen sind betroffen?
Die Schulungspflicht gilt laut KI-VO für alle Unternehmen, die KI-Systeme entwickeln oder nutzen – unabhängig von Unternehmensgröße oder Branche. Entscheidend ist lediglich, dass Beschäftigte des Unternehmens bei ihrer Arbeit mit Künstlicher Intelligenz in Berührung kommen. Da mittlerweile zahlreiche Software-Anwendungen mit KI-Funktionalität ausgestattet sind (z.B. Microsoft Software mit dem KI-Assistenten Copilot), muss davon ausgegangen werden, dass dies viele Unternehmen und viele Beschäftigte betrifft.
Keine konkreten Aussagen zu Schulungsmethoden und -inhalten
Was genau Unternehmen tun müssen, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht ganz klar, da die Pflicht sehr offen formuliert sei. So zumindest die Aussage eines Vertreters der Deutschen Industrie und Handelskammer (DIHK) in einem MDR-Beitrag. Auch Fristen, bis wann eine solche Schulung durchgeführt werden muss, sind laut KI-VO noch nicht vorgegeben. Jonas Wöll von der DIHK erklärt gegen über dem MDR: „Voraussichtlich spielt das Thema zumindest am Anfang eher im Kontext von Sorgfaltspflichten eine Rolle.“
Bei der Sorgfaltspflicht geht es laut DIHK „um Fälle, in denen durch die KI ein Schaden entsteht. Hätte dieser Schaden durch eine angemessene Schulung der Mitarbeiter verhindert werden können, könnten die Unternehmen dafür verantwortlich gemacht werden, wenn sie der Pflicht zur Schaffung von KI-Kompetenz nicht nachgekommen sind.“
ZERTURIO-Schulung „Datenschutz und Künstliche Intelligenz“: Sorgfaltspflicht erfüllen
Das Inkrafttreten der KI-VO zum Februar 2025 war nur ein Grund, das Schulungsprogramm von ZERTURIO um die Lektion „Datenschutz und Künstliche Intelligenz“ zu erweitern (wir berichteten). Der Hauptgrund dafür lag vielmehr in der rasanten Verbreitung von ChatGPT & Co. in den Unternehmen und der Sorge, dass Unternehmen nicht mehr in der Lage sind, diesen Wildwuchs an KI-Einsatz zu kontrollieren.
Das Thema Datenschutz – insbesondere im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten von Kunden und Geschäftspartnern und sensiblen Unternehmensinformationen – spielt dabei eine zentrale Rolle. Mit der neuen Schulung auf ZERTURIO sind die Unternehmen nun in der Lage, ihrer Schulungspflicht zumindest in diesem Bereich gerecht zu werden. Darüber hinaus erfüllen sie dann auch die vom der DIHK genannte Sorgfaltspflicht, falls es zu einer Datenpanne beim Einsatz von KI-Systemen kommt.
ZERTURIO-Schulung „Datenschutz und Künstliche Intelligenz“: DSGVO-konformer KI-Einsatz
Die ZERTURIO-Schulung „Datenschutz und Künstliche Intelligenz“ beschäftigt mit der Frage, welche Datenschutzgrundsätze – insbesondere in Abstimmung mit den Grundsätzen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) beim Einsatz von Technologien der Künstlichen Intelligenz zu beachten sind.
Sie vermittelt einen grundsätzlichen Überblick, was man genau unter Künstlicher Intelligenz versteht und stellt konkrete Beispiele für den Einsatz von KI-Systemen in Unternehmen vor. Dann geht es um die datenschutzrechtlichen Anforderungen und praktische Handlungsempfehlungen für den Arbeitsalltag.
Fazit: Mit dem Einsatz von ZERTURIO legen Unternehmen auch beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz die Grundlage, um alle rechtlichen Anforderungen an Mitarbeiterschulungen zu erfüllen.
Einen Überblick über die ZERTURIO-Schulungsthemen finden Sie auf der ZERTURIO-Webseite.