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Umfrage „Mitarbeiterschulungen zu Datenschutz und Datensicherheit in Unternehmen“ – Die Ergebnisse liegen vor

Bereits mit Inkrafttreten der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Jahr 2018 hat die Datenschutzkonferenz in einem Kurzpapier definiert, was DSGVO und BDSG-neu mit Mitarbeitende „sind zu unterweisen und zu verpflichten“ beschrieben hat. "Neue Mitarbeitende sind binnen der ersten Tage auf Datenschutz nachweislich zu schulen. Weiter sind alle Mitarbeitenden regelmäßig zu schulen." Doch wie sieht es in der Praxis aus? Die ZERTURIO Umfrage 2024 gibt Antworten.
ZERTURIO-Umfrage 2024

Inhalt

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Ziel der Umfrage, für die im Herbst 2024 mehr als 250 Fach- und Führungskräfte (Geschäftsleitung, IT-Leitung, CISO, Datenschutzbeauftragte) befragt wurden, war es,

  • abzufragen, ob und wie häufig in Unternehmen Mitarbeiterschulungen zu Datenschutz und Datensicherheit stattfinden,
  • zu klären, wer sich in den Unternehmen um die Planung und Durchführung der Schulungen kümmert,
  • zu bestimmen, welche Herausforderungen bei der Planung und Durchführung von Mitarbeiterschulungen zu Datenschutz und Datensicherheit bestehen.

Wie bereits eingangs erwähnt hat mit Inkrafttreten der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Jahr 2018 die Datenschutzkonferenz in einem Kurzpapier definiert, was DSGVO und BDSG-neu mit Mitarbeitende „sind zu unterweisen und zu verpflichten“ beschrieben hat: „Neue Mitarbeitende sind binnen der ersten Tage auf Datenschutz nachweislich zu schulen. Weiter sind alle Mitarbeitenden regelmäßig zu schulen.“

Im Rahmen der Umfrage wurde überprüft, inwieweit diese Vorgaben in der Praxis umgesetzt werden.

Umfrage „Mitarbeiterschulungen zu Datenschutz und Datensicherheit“ – Die wichtigsten Erkenntnisse

Die wichtigsten Erkenntnisse, die sich aus den Umfrageergebnissen ableiten lassen, sind:

ZERTURIO Umfrage 2024 Infografik


Und noch ein Ergebnis aus der Umfrage:

  • In mehr als der Hälfte der Unternehmen ist der DATENSCHUTZBEAUFTRAGTE für die Mitarbeiterschulungen zu Datenschutz und Datensicherheit verantwortlich.


Dieses Ergebnis ist wenig überraschend, immerhin gehört laut Art 39 (I) DSGVO zu den Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten unter anderem die „Unterrichtung und Beratung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters und der Beschäftigten, die Verarbeitungen durchführen, hinsichtlich ihrer Pflichten nach dieser Verordnung.“

Der Ergebnisbericht zur Umfrage „Mitarbeiterschulungen zu Datenschutz und Datensicherheit“ kann auf der ZERTURIO-Webseite angefordert werden.

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